Mehr Sicherheit für NRW
In der Sitzung des Innenausschusses des Landtages vom 7. Juni 2018 hat eine Anhörung von Sachverständigen zur Änderung des Polizeigesetzes stattgefunden. Unser ‚Sicherheitspaket I‘ umfasst eine maßvolle und vor allem sachlich notwendige Erweiterung des nordrhein-westfälischen Polizeirechts. So sorgen wir für mehr Sicherheit in unserem Land. Alle neuen polizeilichen Befugnisse dürfen nur durch die Behördenleitung beantragt werden und müssen durch einen Richter genehmigt werden.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Mit dem Sicherheitspaket I kommen wir unserem Versprechen nach, die Sicherheitslage in NRW nachhaltig zu verbessern.