Land stattet Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten aus
„Nicht zuletzt die Corona-Krise hat gezeigt, dass das digitale Lernen besser ausgestattet werden muss. Jetzt gibt es gute Nachrichten für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bisher nicht über Endgeräte für das digitale Lernen in den Schulen und von Zuhause aus verfügten. Mit dem Sofortausstattungsprogramm als Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt 2019 bis 2024 schaffen Bund, Land und Kommunen die Möglichkeiten, digitale Endgeräte, die für zeitgemäßen Unterricht benötigt werden, zu erwerben und Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Im Fokus steht die Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler, deren Familien ein geringeres Einkommen zur Verfügung steht. Mit den Investitionen werden wir den mit der Digitalstrategie eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen, damit unsere Schülerinnen und Schüler beste Bildung erhalten.“
Hintergrund:
Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt. Die Förderrichtlinie sowie eine Übersicht über die Verteilung lassen sich unter https://bass.schul-welt.de/19254.htm abrufen.